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   ArbG Freiburg, 16.08.2007 - 10 Ga 4/07   

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https://dejure.org/2007,38028
ArbG Freiburg, 16.08.2007 - 10 Ga 4/07 (https://dejure.org/2007,38028)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 16.08.2007 - 10 Ga 4/07 (https://dejure.org/2007,38028)
ArbG Freiburg, Entscheidung vom 16. August 2007 - 10 Ga 4/07 (https://dejure.org/2007,38028)
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  • LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung; Beschäftigung als

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.08.2007 - 10 Ga 4/07
    Die vom Verfügungskläger angeführten Entscheidungen des LAG München (vom 19.8.1992 - 5 Ta 185/92) und des LAG Hamm (vom 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 und vom 1212.2001 - 10 Sa 1741/01) beschäftigen sich alle mit Sachverhalten, in denen der Arbeitnehmer freigestellt worden war, also gar nicht beschäftigt wurde.
  • LAG München, 19.08.1992 - 5 Ta 185/92

    Beschäftigungsanspruch: Ausschluss - Durchsetzung im Wege der einstweiligen

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.08.2007 - 10 Ga 4/07
    Die vom Verfügungskläger angeführten Entscheidungen des LAG München (vom 19.8.1992 - 5 Ta 185/92) und des LAG Hamm (vom 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 und vom 1212.2001 - 10 Sa 1741/01) beschäftigen sich alle mit Sachverhalten, in denen der Arbeitnehmer freigestellt worden war, also gar nicht beschäftigt wurde.
  • LAG Sachsen, 08.03.1996 - 3 Sa 77/96

    Weiterbeschäftigung als Leiterin einer Kindertagesstätte im Wege einer

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.08.2007 - 10 Ga 4/07
    Zwar will das LAG Chemnitz (Urteil vom 83.2006 - 3 Sa 77/96) die Versetzung mit einer Nichtbeschäftigung (nach einer Kündigung) gleichsetzen, dies überzeugt die vorliegend zur Entscheidung berufene Kammer jedoch nicht.
  • LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98

    Anforderungen für die Darlegung eines Verfügungsgrundes beim Antrag auf

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.08.2007 - 10 Ga 4/07
    Die vom Verfügungskläger angeführten Entscheidungen des LAG München (vom 19.8.1992 - 5 Ta 185/92) und des LAG Hamm (vom 18.2.1998 - 3 Sa 297/98 und vom 1212.2001 - 10 Sa 1741/01) beschäftigen sich alle mit Sachverhalten, in denen der Arbeitnehmer freigestellt worden war, also gar nicht beschäftigt wurde.
  • LAG Köln, 26.08.1992 - 2 Sa 624/92

    Einstweiliger Rechtsschutz; Einstweilige Verfügung; Versetzung; Arbeitnehmer;

    Auszug aus ArbG Freiburg, 16.08.2007 - 10 Ga 4/07
    Wehrt sich ein Arbeitnehmer gegen eine von ihm als unwirksam angesehene Weisung oder Versetzung durch den Arbeitgeber, so ist ein Verfügungsgrund nur gegeben, wenn die einstweilige Verfügung zur Abwehr wesentlicher Nachteile erforderlich ist; es darf dem Arbeitnehmer nicht zumutbar sein, zunächst der Versetzung Folge zu leisten und deren Rechtmäßigkeit im Hauptsacheverfahren überprüfen zu lassen (vgl. Karinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Auflage 2007, I Rz. 51, 56; LAG Köln vom 26.8.1992 - 2 Sa 624/92 - LAGE § 940 ZPO Nr. 1) Ein Hauptsacheverfahren, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfen, hat der Verfügungskläger bisher gar nicht eingeleitet.
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